Kosten und deren Rückerstattung

 
 

Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben.


Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht mit bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für die Bestätigung bekommen Sie bei einem Erstgespräch bei uns ein vorgefertigtes Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist.

 

Die Kosten sind abhängig von den für die jeweilige Fragestellung verwendeten Testverfahren. Wir richten uns jedoch nach der von den GKK vorgeschriebenen Tarifen und so bekommen Sie bis zu 80% des Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet und es bleibt nur mehr ein zumeist geringer Selbstbehalt zu bezahlen.

Das heißt, wir als WahlpsychologInnen rechnen das Privathonorar direkt mit dem Patienten ab, dem nach Vorlage der Honorarnote 80% des entsprechenden Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet werden.

Direkt überweisen können Fachärzte für

  1. Neurologie

  2. Psychiatrie

  3. Innere Medizin

  4. Kinderheilkunde


Bei Überweisungen von Fachärzten anderer Fachrichtungen, praktischen Ärzten, Wahlärzten und Psychotherapeuten ist eine entsprechende Bewilligung einzuholen (chefarztpflichtig).

 



Die Österreichische Gebietskrankenkasse leistet Kostenzuschüsse für Psychotherapie, wenn eine (seelische) Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische Behandlung notwendig macht. Wird eine Rückverrechnung mit der Krankenkasse gewünscht, stellen wir gemeinsam einen Antrag auf Kostenzuschuss. Zur Bewilligung des Kostenzuschusses benötigt die Krankenkasse eine Bestätigung eines praktischen Arztes, der spätestens vor der zweiten Therapiesitzung konsultiert werden sollte. Bei Vorlage der bezahlten Rechnungen (meist mehrere Teilrechnungen) bei der Krankenkasse leistet diese derzeit folgende Kostenzuschüsse:

Über alternative Möglichkeiten der Finanzierung
(Opferhilfefonds, Abteilung für Jugend und Familie,
Zusatzversicherungen und Regelungen im Falle anderer Kassen) informieren wir Sie gerne persönlich.

1. Klinisch-psychologische Diagnostik

2. Psychotherapie

So erhalten Sie Ihren Patientenanteil zurück:


Für einen Kostenzuschuss zu den ersten zehn Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote der Psychotherapeutin bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin“ gestellt werden, auf dem von der Psychotherapeutin einige Angaben zur Therapie beantwortet werden. Dieser Antrag muss vor der elften Psychotherapiestunde eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Unterbrechung weiter beziehen zu können und wird Ihnen von uns bei Wunsch nach Weiterbehandlung automatisch ausgehändigt.


Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf dieser bewilligten Stunden ein neuer Antrag gestellt werden.





Diese Angebote belaufen sich je nach Art und Dauer auf unterschiedliche Kosten und sind  - bei keinem Vorliegen einer „krankheitswertigen Diagnose“ - zu 100% selbst zu finanzieren.

3. Beratung, Behandlung, Coaching, Training